COLUMBA - der digitale Nachlassdienst


Bereits über 80% der Deutschen nutzen beruflich oder privat das Internet.
Was viele nicht wissen:
Im Internet geschlossene Verträge und Verbindlichkeiten bleiben über den Tod hinaus bestehen.

Im Trauerfall kann der digitale Nachlass für Angehörige mit erheblichen Kosten verbunden sein. Denn die meisten Nutzer informieren weder engste Vertraute über ihre gesamten Aktivitäten im Internet noch hinterlegen sie alle Passwörter oder Vertragsdaten.

Auch Vermögenswerte und Guthaben des Verstorbenen bleiben so unbekannt und können nicht ausbezahlt werden.


Wen betrifft der digitale Nachlass?
Wie jede andere Form des Nachlasses betrifft auch der digitale Nachlass vor allem die Angehörigen und Erben. Und zwar immer dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten das Internet nutzte. Ungeregelt birgt der digitale Nachlass für jeden Angehörigen das Risiko einer Reihe von finanziellen Nachteilen und insbesondere in der Trauerzeit weitere vermeidbare Unannehmlichkeiten. Gleichzeitig gehen dann auch wertvolle Erinnerungen und Vermögenswerte verloren.

Können Angehörige den digitalen Nachlass selbständig regeln?

Voraussetzungen für eine selbständige Regelung durch Angehörige sind die Kenntnis der digitalen Identiät und der Zugriff auf die Nutzerkonten des Verstorbenen. In der Regel liegt beides nicht oder nicht vollständig vor. Die Internetnutzung hat sich zudem in wenigen Jahren so drastisch verändert, dass eine sichere Regelung durch die Angehörigen selbst immer schwieriger bis unmöglich wird. Somit gehen dann auch wertvolle Erinnerungen und Vermögenswerte verloren.
 

Erfahren Sie hier mehr über den digitalen Nachlassdienst:

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Die Vorteile auf einen Blick -
Schutz und Rechtssicherheit für Angehörige

Mit dem Online Schutzpaket legen Sie fest, was mit dem digitalen Nachlass des Verstorbenen geschehen soll. Das Online Schutzpaket gewährleistet Ihnen im Trauerfall:

  • Sichern von Guthaben.

Online-Guthaben oder andere Vermögenswerte aus Online-Aktivitäten des Verstorbenen werden ermittelt und die rechtmäßige Rückführung des Erbes wird eingeleitet ( z.B. Guthaben bei Online-Bezahldiensten).

  • Schutz vor Schulden.

Kostenpflichtige Internetaktivitäten des Verstorbenen können ausfindig gemacht, Verträge gekündigt oder übertragen werden. Unnötig auflaufende Kosten, welche Angehörige bzw. Erben übernehmen müssen können so verhindert werden ( z.B. bei Online Bezahldiensten, Online Abos oder kostenpflichtigen Online-Partnervermittlungen)

  • Schutz der Privatsphäre.

Aktive Profile in sozialen Netzwerken können beispielsweise in einen "Trauer-Modus" überführt werden.